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MOTOEXPERT.de informiert Sie über Themen wie Kfz-Schaden-Gutachten, Autounfall in Deutschland und Polen, Kfz-Sachverständige und Gutachter, Autogas-Umrüstung (umbau) und Motorschaden-Gutachten sowie Technische Probleme, Gutachten und Kfz-Technik. Herzlich willkommen auf den Seiten von MOTOEXPERT Netzwerk der Deutschen und Polnischen Kfz-Sachverständigen. Wir möchten uns mit vorliegendem Internetauftritt bei Ihnen vorstellen und unsere Dienstleistungen als mehrsprachige (deutsche und polnische) Kfz - Sachverständige näher darlegen. Unser Verbund von deutschen und polnischen Kfz-Sachverständigen könnte Ihnen bei der Haftpflicht- und Kaskoschadensabwicklung mit Grenzüberschreitung zwischen Deutschland und Polen, wie nachfolgend dargestellt Vorteile bieten . Über uns MOTOEXPERT - wurde im Jahr 2000 von mehreren erfahrenen deutschen und polnischen Kfz – Sachverständigen gegründet und stellt mittlerweile ein Netzwerk von Kfz - Sachverständigen mit grenzüberschreitendem Charakter dar. Hinter MOTOEXPERT steht ein Team von unabhängigen Sachverständigen im Bereich Kraftfahrzeugtechnik und Unfallanalyse, das sich auf den deutsch-polnischen Markt spezialisiert hat. MOTOEXPERT verfügt über eine mehrsprachige zentrale Disposition von über 300 Kfz-Sachverständigen. Die Kfz-Sachverständigen sind mit identischem Qualitätsstandard schnell, flexibel und wirtschaftlich in der Erfüllung der Kundenanforderungen in Polen und in Deutschland tätig. Unser hausinternes Qualitätsmanagement trägt den ständigen Veränderungen des Kraftfahrzeugmarktes und der in der Schadensregulierung vorhandenen maßgeblichen Rahmenbedingungen Rechnung. Dank unserer zahlreichen Standorten in Deutschland und in Polen und einer zentralen Infrastruktur, sind wir in der Lage, einen individuellen Vor-Ort-Service in Deutschland und in Polen jederzeit zu gewährleisten.  Unsere deutschen Kfz – Sachverständigen In Deutschland stehen Mitglieder des Netzwerkes als anerkannte Kfz-Sachverständige des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. ( BVSK ), zur Verfügung. Die im Netzwerk tätigen deutschen Kfz-Sachverständigen sind in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen mit langjähriger Berufserfahrung und ständiger, qualifizierter Weiterbildung. Unsere polnischen Kfz – Sachverständigen In Polen stehen Mitglieder des Netzwerkes als anerkannte Kfz - Sachverständige im Sachverständigenverband der Kfz-Technik und des Straßenverkehrs - PZM -, der einzigen polnischen Sachverständigenorganisation, die Mitglied des Internationalen Verbandes der Kfz-Experten - FIEA – ist, zur Verfügung. Die PZM ist in Deutschland vergleichbar mit dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. BVSK, Kurfürstendamm 47, 10707 Berlin. Die im Netzwerk tätigen polnischen Kfz - Sachverständigen sind ausschließlich in Polen gerichtlich bestellte Kfz-Sachverständige mit langjähriger Berufserfahrung und ständiger, qualifizierter Weiterbildung, also vergleichbar mit der in Deutschland gängigen Bezeichnung des öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen. Die Fachkompetenz der polnischen Kfz - Sachverständigen wurde durch Zertifikate des polnischen Transport- und Wirtschaftsministerium bestätigt. Dienstleistungsangebot in Deutschland Abhängig von der Schadensart, -höhe und der Ursache bieten wir ein breites Spektrum an spezialisierter Dienstleistung. Die Gutachten werden nach deutschem oder nach polnischem Recht und in deutscher bzw. bei Bedarf in polnischer Sprache verfasst. - Kfz - Kaskoschadengutachten
- Kfz - Haftpflichtschadengutachten
- Fahrzeugbewertung
- Restwertermittlung
- Gutachten und Rechnungsprüfung
- Reparaturprüfung
- Unfallaufnahme
- Unfallanalyse
- Autogas-Gutachten ( Autogasanlagen Untersuchungen bei technischen Problemen und Motorschäden LPG und CNG )
- Plausibilitätsprüfung
- Kompatibilitäts- Untersuchung
- Geschwindigkeitsberechnungen
- Vermeidbarkeitsbetrachtungen
- Beweissicherung des Unfalls – Geschehenstelle
- Diebstahltechnische Untersuchung von Kraftfahrzeugen
- Tachountersuchung
- Schlossuntersuchung
- Steuergerät -Auswertung
- Fz.- Identifizierung
- Recherchen
- Schadenregulierung per Scheck
- Sonstige - je nach Bedarf der Auftraggeber
Dienstleistungsangebot in Polen Abhängig von der Schadensart, - höhe und der Ursache bieten wir ein breites Spektrum an spezialisierter Dienstleistung. Die Gutachten werden nach deutschem oder nach polnischem Recht und in polnischer bzw. bei Bedarf in deutscher Sprache verfasst. - Kfz - Kaskoschadengutachten
- Kfz - Haftpflichtschadengutachten
- Fahrzeugbewertung
- Restwertermittlung
- Autogas-Gutachten ( Autogasanlagen Untersuchungen bei technischen Problemen und Motorschäden LPG und CNG )
- Gutachten und Rechnungsprüfung
- Reparaturprüfung
- Reparaturüberwachung
- Unfallaufnahme
- Unfallanalyse
- Plausibilitätsprüfung
- Kompatibilitäts- Untersuchung
- Geschwindigkeitsberechnungen
- Vermeidbarkeitsbetrachtungen
- Beweissicherung des Unfalls – Geschehenstelle
- Diebstahltechnische Untersuchung von Kraftfahrzeugen
- Auswertung von Tachographen-Scheiben
- Unfalldaten-Schreiber (UDS)-Auswertung
- Gurt / Airbag Untersuchungen
- Tachountersuchung
- Schlossuntersuchung
- Steuergerät -Auswertung
- Fz.- Identifizierung
- Polizei Akteneinsichtsanahme - mit deutscher Übersetzung
- Zeugenbefragung
- Recherchen
- Fahrzeugrückholung aus Polen
- Sonstige - je nach Bedarf der Auftraggeber
Die Vorteile unserer grenzüberschreitenden Tätigkeit : Qualitativ Die qualitativ hochwertige Arbeit nach deutschem Standard ist gewährleistet. Vielseitig Danks der Kenntnisse des deutschen und auch des polnischen Schadenrechtes und Sprache sind wir in der Lage unseren Kunden noch effektiver und gezielter zu helfen. Erreichbar 24 Stunden täglich nimmt die MOTOEXPERT - Zentrale Aufträge entgegen und leitet die an den nächsten verfügbaren Kfz-Sachverständigen in Deutschland und in Polen weiter . Schnell Über 300 MOTOEXPERT Kfz-Sachverständigen , sind immer einige ganz in der Nähe einsatzbereit und können sofort reagieren. Günstig Wir haben uns schon immer bemüht , unsere Sachverständigenkosten so gering wie möglich zu halten und können ein günstiges pauschaliertes Honorarsystem anbieten. Schlusswort. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihrem Unternehmen ,Ihren Kunden oder Ihnen unseren professionellen und individuellen Vor-Ort-Service im Bereich Kfz-Schaden in Deutschland oder in Polen erbringen dürften. Selbstverständlich sind uns auch individuelle Ansprüche und Sonderwünsche unserer Großkunden willkommen - gerne sind wir bereit, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit maßgeschneiderte Gesamtkonzepte zu entwickeln, um eine Synergie zwischen Qualität und Wirtschaftlichkeit zu schaffen. Wenn Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne telefonisch oder auch persönlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr zuverlässiges MOTOEXPERT- Team Unser Sachverstand hilft Ihnen auch in Polen weiter ! Sehr geehrte Damen und Herren, da von Jahr zu Jahr immer mehr deutsche Kraftfahrer nach Polen reisen, häufen sich auch die Verkehrsunfälle, in die sie in Polen verwickelt werden. Der geschädigte deutsche Kraftfahrer wird bald merken, dass sich ein Verkehrsunfall in Polen ohne professionelle fachliche Hilfe als problematisch erweisen kann. Sogar Fälle, die zunächst ganz simpel aussehen, können zu zeitraubenden Schadensregulierungen führen. An dieser Stelle möchten wir uns mit der vorliegenden Informationen bei Ihnen vorstellen und Ihnen unsere Dienstleistungen als zweisprachige deutsch-polnische Kfz - Sachverständige präsentieren. Unser Verbund von deutschen und polnischen Kfz-Sachverständigen bietet Ihnen bei der Haftpflicht- und Kaskoschadensabwicklung mit Grenzüberschreitung zwischen Deutschland und Polen die nachfolgend dargestellten Vorteile. Bitte überzeugen Sie sich selbst von unserem Dienstleistungsangebot. Mit freundlichen Grüßen Ihr MOTOEXPERT Team Autounfall in Polen - Verhalten am Unfallort in Polen ! * Nach einem Verkehrsunfall in Polen soll jeder Beteiligte sofort anhalten. * Unfallstelle sichern! Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, unter Umständen mit Handzeichen den Verkehr warnen. Bei geringfügigen Schäden gilt in Polen die Regel, den Verkehr nicht zu behindern und an den Straßenrand zu fahren. Allerdings könnte es hier bei Streitigkeiten über die Schuldfrage zu Problemen kommen, da die Polizei die Positionen der Fahrzeuge zueinander nicht mehr nachprüfen kann. Man muss hier jeweils im Einzelfall entscheiden. * Bei Unfällen mit Verletzten diese zuerst versorgen und, wenn notwendig, sofort den Rettungsdienst (999) und/oder die Polizei (997) rufen bzw. durch einen anderen Verkehrsteilnehmer rufen lassen. In Polen ist bei einem Autounfall grundsätzlich die Polizei zu rufen, auch wenn es sich dabei „nur“ um einen Sachschaden handelt. Die polnische Polizei ist verpflichtet, auch bei reinen Bagatellschäden zu erscheinen und den Unfall aufzunehmen. Sie stellt eine Unfallbestätigung aus, ohne die es bei der Ausreise zu Schwierigkeiten kommen kann (sichtbare Blechschäden) und ohne die auch eine Schadensregulierung schwieriger ist. * Den Unfallort nicht verlassen und auch die Unfallspuren nicht beseitigen. * Unbedingt das Fahrzeug-Kennzeichen, den Namen und die Anschrift des Fahrers des Unfall verursachenden Fahrzeuges sowie dessen Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungspolice festhalten. Notieren Sie sich auch die Daten von etwaigen - möglichst neutralen - Zeugen. Fotografieren Sie, sofern dies möglich ist, die Unfallstelle und die beschädigten Fahrzeuge. * Unterschreiben Sie kein Schuldbekenntnis, auch wenn Sie der Meinung sind, Schuld zu haben. Schildern Sie allenfalls die Gegebenheiten so, wie Sie sie wahrgenommen haben. * Rufen Sie uns sofort an, wenn möglich noch von der Unfallstelle aus. Unser Expertenteam ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 0334000 und unter +49 (0) 911 9646455 erreichbar und kann Ihnen sofort weiterhelfen. Was wird in Polen bezahlt ? Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Polen ersetzen die polnischen Kfz-Haftpflichtversicherungen dem deutschen Geschädigten erfahrungsgemäß die folgenden Schadenspositionen: Reparaturkosten A) Laut Rechnung: gegen Vorlage der Werkstattrechnung bis zur Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges Er kann sein Fahrzeug auch in einer Fachwerkstatt in Polen oder in Deutschland reparieren lassen. B) Laut Gutachten: gegen Vorlage eines polnischen oder auch deutschen Sachverständigengutachtens. Liegt kein Reparaturauftrag in Polen vor, so werden im MOTOEXPERT- Gutachten die deutschen Preise für neue Originalersatzteile und deutsche Stundenlöhne eingesetzt. Der Geschädigte kann das Fahrzeug unrepariert verkaufen und nur die im Gutachten ausgewiesenen Brutto -Reparaturkosten verlangen.Er kann er sein Fahrzeug auch selbst reparieren und anschließend auf Grundlage des erstellten MOTOEXPERT- Gutachtens abrechnen. Brutto-Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges .Dieser wird bei einem Totalschaden abzüglich des geschätzten Restwertes (Brutto) auf der Basis eines deutschen oder polnischen Sachverständigengutachtens erbracht. Polnische Sachverständige verursachen dem deutschen Geschädigten oft erhebliche finanzielle Nachteile, da ihre Gutachten lediglich nach polnischen Kriterien und ohne die relevante Kenntnis des regionalen deutschen Marktes erstellt werden. Gutachterkosten / Kfz-Sachverständigenkosten. Die Kosten für das MOTOEXPERT - Haftpflichtschadensgutachten werden dem deutschen Geschädigten oft von mehreren namhaften polnischen oder ausländischen Versicherungsgesellschaften in vollem Umfang erstattet oder von diesen direkt an uns gezahlt. Zur Schadensermittlung und zur Beweissicherung können Sie umgehend ein fachkompetentes, neutrales MOTOEXPERT - Schadensgutachten bei uns in Auftrag geben. Bei Kaskoschadensfällen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Versicherung in Verbindung und erkundigen sich, ob Sie die neutralen Sachverständigen von MOTOEXPERT zwecks Gutachtenerstellung beauftragen können. Wertminderung. Die Versicherung ersetzt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert des Wagens vor dem Unfall und dem des reparierten Fahrzeugs nach dem Unfall. Die Höhe des merkantilen Minderwertes hängt vom Einzelfall ab. Das Alter des Wagens spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Höhe der Reparaturkosten. Vor allem aber kommt es auf die Art der Beschädigung an. Bergungs- und Abschleppkosten. Ist das Kraftfahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder fahrtauglich, so werden in der Regel die Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt in Polen oder in der Wohnregion in Deutschland ersetzt. Bei Totalschäden werden die Abschleppkosten in der Regel nur bis zur Höhe des Restwertes des Wracks bezahlt. Ihr Bergungs- oder Abschleppunternehmen können Sie natürlich selbst auswählen. Zusätzliche Prüfungskosten. Z.B. Kosten für die optische Vermessung, Verschrottungskosten ,Kosten für die Entsorgung des Wracks. Mietwagenkosten. Diese werden bei Anlegung strenger Maßstäbe erstattet, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er einen Ersatzwagen aus beruflichen Gründen in Anspruch nehmen musste. Mietwagenkosten während der Reparaturdauer werden unter Abzug von 20% wegen Eigenersparnis und bei Totalschäden in der Regel bis maximal drei Wochen erstattet. Als weitere erstattungsfähige Kosten kommen in Betracht: Kaskoselbstbeteiligung. Diese wird gegen Vorlage einer entsprechenden Abrechnung der Kaskoversicherung erstattet. Unfallbedingte Kosten. Dies schließt Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Korrespondenz- und Telefonkosten sowie notwendige Fahrt- und Taxikosten mit ein. Kleidungsstücke. Wenn bei beschädigten oder beschmutzten Kleidungsstücken eine zumutbare Reinigung oder Ausbesserung nicht möglich ist, sind diese zum Zeitwert erstattungsfähig. Sonstige beschädigte Gegenstände. Dabei kann es sich z.B. um Radios, Fotoapparate, Ladung, Armbanduhren, Weinflaschen, Warndreiecke u. ä. handeln. Standgeld für die Verwahrung in einer Werkstatt . Das Standgeld wird bis zum Erstellungsdatum des Gutachtens gezahlt (üblicherweise bei PKW umgerechnet ca. 2,00 Euro bis zu 10,00 Euro pro Tag, bei LKW und Bussen umgerechnet ca. 8,00 Euro bis zu 20,00 Euro pro Tag). Rechtsanwaltskosten. Bei Fällen ohne eindeutig zuzuweisende Unfallschuld sowie hohen Sach- oder Personenschäden empfiehlt es sich zudem, einen deutschsprachigen Fachrechtsanwalt in Polen zu beauftragen. Die Kosten für den außergerichtlich beauftragten Rechtsanwalt werden grundsätzlich nur vom eigenen Verkehrsrechtschutz übernommen. Bei Personenschäden können die folgenden Leistungen erstattet bzw. gewährt werden: Arzt- und Pflegekosten. Arzt-, Pflege- und Heilungskosten sowie vermehrte Bedürfnisse werden oft erstattet, soweit sie nicht von einer Krankenkasse oder anderen Stelle übernommen werden. Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Schwere der erlittenen Verletzungen, der Heilungsdauer und dem eventuellen Grad der Invalidität. Auch Alter und Geschlecht spielen eine wichtige Rolle. Verdienstausfall. Dieser wird gegen Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers oder steuerlicher Unterlagen bei Freiberuflern gewährt. Bei Todesfällen kommen zusätzlich die folgenden Posten in Betracht: Begräbniskosten. Die Kosten für ein angemessenes Begräbnis. Unterhaltsanspruch. War der/die Getötete gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, so steht den Angehörigen Ersatz wegen des entgangenen Unterhalts zu. Entgangene Haushaltführung. Im Fall einer getöteten Hausfrau und Mutter haben der Hinterbliebene Ehemann und die zum Haushalt gehörenden Kinder einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Haushaltführung. Kfz-Werkstätten in Polen Der Großteil der Firmen in Polen besteht aus seriösen Unternehmen, die ihren Job gut und zur Zufriedenheit der polnischen Kunden erledigen. Der deutsche Geschädigte erwartet jedoch mehr. Er verlangt die perfekte und kurzfristige Erledigung des schriftlichen Auftrags nach deutschen Maßstäben. Er möchte, so wie es in Deutschland üblich ist, dass die Werkstatt laut Sicherungsabtretung seine Reparaturkosten direkt mit der Haftpflichtversicherung abrechnet, ohne etwas aus eigener Tasche dazu zahlen zu müssen. Im Rahmen des Programms „Der perfekte Kfz-Werkstatt“ haben wir über 520 Autowerkstätten verifiziert. Lediglich 82 davon haben unsere sehr strengen Prüfkriterien erfüllt und ein entsprechendes MOTOEXPERT Zertifikat von uns erhalten. Diese Firmen geben 5 Jahre Garantie auf ihre Dienstleistungen, stellen für die Reparaturzeit ohne jegliche Kautionen ein Ersatzfahrzeug zu Verfügung und rechnen die Reparaturkosten durch Sicherungsabtretung direkt mit dem Versicherungsunternehmen. Diese zertifizierten Werkstätten können wir auch Ihnen empfehlen. Rufen Sie uns einfach an und wir nennen Ihnen dann die Adresse einer geeigneten Werkstatt in Ihre Nähe. Flüssiggas-LPG, Autogas-Umrüstung Einbau in Polen, Technische-Probleme, Motorschaden, Gutachten Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen funktionieren nur dann problemlos, wenn diese ordnungsgemäß von Fachleuten eingebaut wurden. Das ist leider nicht immer der Fall, vor allem wenn die Umrüstungen kostengünstig im Ausland, wie z.B. in Polen, vorgenommen wurden. Die Fahrzeugnachrüstung in Polen ist finanziell zwar relativ verlockend; dennoch sollte man im Vorfeld auch an die Probleme denken, die unsere deutschen Kunden schon erlebt haben und die andere Deutsche sicherlich noch haben werden. Von Fahrzeugumrüstungen im Ausland, z.B. in Polen, raten wir dem deutschen Kraftfahrer auf Grund von anderen Zulassungsrichtlinien, anderen Einbauvorschriften und Kompetenzgesetzen, anderen Gasgemisch-Proportionen und vor allem anderen Gewährleistungen generell ab. Täglich haben wir mit verärgerten Deutschen zu tun, die ihr Fahrzeug z.B. in Polen haben umrüsten lassen und uns mit ihren technischen Problemen konfrontieren. In den letzten Jahren haben wir über 1200 technische Gutachten erstellt, fast die Hälfte im Auftrag eines deutschen Fahrzeughalters oder seiner Rechtsanwälte, welche die Ursache der Schäden eindeutig bewiesen hätten. Wir möchten Ihnen die Problematik ein wenig näher erläutern. Zulassungsrichtlinien Für eine Umschreibung des Fahrzeugdokuments auf Flüssiggasantrieb benötigt man einen Homologations-Auszug des Gasanlagenherstellers, unterschrieben vom Leiter der Umrüstungswerkstatt in Polen. Ein Abgasgutachten wird hier nicht benötigt; in Deutschland dagegen ist dies unentbehrlich. Ohne Abgasgutachten (im Fachjargon Einzelabgasgutachten genannt) und eine Gassystem-Einbauprüfung (GSP) ist eine Zulassung in Deutschland unmöglich. Somit werden Abgasgutachten in Polen niemals ausgestellt, und das Besorgen eines Abgasgutachtens in Deutschland ist sehr schwierig und kann mehrere hundert Euro kosten. Fach-Kompetenz von Kfz-Werkstätten in Polen Unsere deutsche StVZO schreibt eindeutig vor, dass Gasanlagen ausschließlich von sachkundigen und in die Handwerksrolle eingetragenen Kfz-Meister-Betrieben oder Kfz-Elektriker-Betrieben installiert werden dürfen, aber in Polen ist das nicht der Fall. Dort ist das leider nicht geregelt. In Polen kann jeder eine Kfz-Werkstatt eröffnen, ohne Fachwissen, ohne Meistertitel und ohne einen Kfz-Meister einstellen zu müssen. So leiten z.B. Bäcker, Schreiner oder Bauern eine Kfz-Werkstatt und rüsten die Fahrzeuge auf Flüssiggas um. Die Werkstätten arbeiten als Partner von zertifizierten Gasanlagen-Herstellern, die als Einzige über Fachkompetenz verfügen. Die Kfz-Werkstätten dürfen die Homologation so legal nutzen und als Einbauwerkstatt ausstellen. Manche Hersteller bieten eine eintägige Schulung an, und nach Abschluss dieser Schulung ist eine solche Pseudo-Fachwerkstatt berechtigt, Anlagen im Namen des Herstellers in Fahrzeuge einzubauen.Ca. 70% der polnischen Kfz-Werkstätten, die sich auf Autogasumrüstungen spezialisiert haben, arbeiten auf diese Weise. Also ohne erforderliches Fachwissen und lediglich auf Basis eigener Erfahrung. Die nächsten 25% der Werkstätten sind Meisterbetriebe mit Fachwissen, und manche davon sind beim IST – Institut für Transport Samochodowego (Ministerium für Kraftfahrzeuge und Transport) – aufgelistet. Sie wurden von IST nach polnischen Einbaurichtlinien überprüft und erhielten eine positive Bewertung. Die restlichen 5% der Kfz-Werkstätten sind Meisterbetriebe, die sich auf Umrüstungen für deutsche Kunden spezialisieren und die höchstwahrscheinlich Kenntnis über die strengen Vorschriften in Deutschland besitzen. Manche davon haben in Deutschland sogar einen Vertragspartner, der für seine Kunden Wartungen und Service durchführt. Nur diese wenigen Fachwerkstätten sind eventuell empfehlenswert. Einbauvorschriften in Polen Bei uns in Deutschland sind die Vorschriften für die Umrüstung auf Autogas sehr detailliert und ausführlich gestaltet. Bei den 3-tägigen GSP-TAK-Lehrgängen werden die Vorschriften eingehend vermittelt, und die Schulung wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Nur derjenige, der die Prüfung bestanden hat, erhält auch ein GSP-Zertifikat. Polen ist Teil der EU, und die EU-Vorschriften sollten in ein paar Jahren gelten, aber das ist heute noch nicht der Fall. In Polen werden die Einbauvorschriften sehr oberflächlich bei 1-tätigen Herstellerschulungen vermittelt. Die Einbaugrundsätze sind die gleichen, aber die Feinheiten im Bereich der Sicherheit unterscheiden sich sehr. So werden z.B. Tankeinfüllstutzen oft an beliebigen Stellen installiert und nicht ausreichend befestigt. Auch die Tanks werden in Polen nicht mit den in Deutschland vorgeschriebenen 20G befestigt. Sie sind so befestigt, dass sie Metal berühren oder werden auf Bau-Schaumstoff-Dichtungsmasse gelegt, was in Deutschland nicht erlaubt ist. Das Steuergerät, der Verdampfer oder andere Teile werden häufig so eingebaut, dass die Prüfnummer (67R) sehr schwer oder überhaupt nicht abzulesen ist. Auch die Kalibrierung wird in den meisten Fällen nicht während der Fahrt durchgeführt, was zu Überhitzung des Motors oder zu Schäden am Katalysator führen kann. Die Flüssiggas-Mischverhältnisse von Propan und Butan können in Polen im Vergleich zu Deutschland sehr unterschiedlich sein. In Deutschland ist der Qualitätsstandard von Flüssiggas nach DIN EN589 geregelt und darin, in welchem Mischverhältnis Propan und Butan im Winter und Sommer als Kraftstoff für Autogasantrieb verkauft werden dürfen. Das wird regelmäßig streng überprüft und im Vergehensfall mit sehr hohen Strafen geahndet. Die von der EU vorgeschriebene Norm wird in Polen jedoch oft nicht eingehalten. Hier wird Autogas häufig von unseriösen Gaslieferanten in unerlaubten Gemischproportionen und in verunreinigtem Zustand verkauft, oft mit hohem Gewinn. Wird das Fahrzeug in Polen umgerüstet, findet die erste Kalibrierung des Motors mit solchem Gasgemisch statt. Der deutsche Kraftfahrer kommt zwar problemlos nach Deutschland, aber bei der ersten Betankung mit deutschem Flüssiggas läuft der Motor auf einmal unruhig oder versagt sogar völlig. In diesem Fall muss der Motor in Deutschland neu kalibriert werden, aber deutsche Werkstätten führen solche Instandsetzungsarbeiten nur ungern durch. Und wenn überhaupt, dann nur unter Vorbehalt. Gewährleistungsansprüche Gewährleistungsansprüche richten sich nach den polnischen Vorschriften über den Werkvertrag, wenn die Umrüstung in Polen stattgefunden hat. Der Leiter der polnischen Werkstatt weiß, dass er im Falle eines technischen Defekts an der Gasanlage, am Motor, am Katalysator oder den Aggregaten bei nachgewiesener Schuld für alle Schäden und Folgeschäden, wie z.B. Gutachten, Anwalts- und Gerichtskosten, aufkommen muss. Er weiß aber auch, dass Sie das kaputte Fahrzeug wahrscheinlich nicht so viele Kilometer zu ihm zur Reparatur bringen werden, weil solche Überführungen mehrere hundert Euro kosten. Er weiß, dass sie beweißpflichtig sind, d.h. Sie müssen ihm nachweisen, dass der Schaden wegen fehlerhaftem Einbau oder durch fehlerhaft eingebaute Teile verursacht wurde. Dazu benötigen Sie ein technisches Gutachten in polnischer Sprache, das einige hundert Euro kosten kann, und eventuell einen polnischen Fachrechtsanwalt, der Deutsch spricht. Die Werkstätten nutzen diesen Umstand brutal aus und rüsten Fahrzeuge von Ausländern, z.B. Deutschen, qualitativ weit schlechter um als Fahrzeuge von ihren polnischen Landsleuten. Das bedeutet, dass der Ausländer hier skrupellos abgezockt wird. Fazit Wir werden sicherlich auch in Zukunft technische Gutachten erstellen, da der Deutsche für sein Recht kämpfen will und sich nicht ohne weiteres abzocken lassen möchte. So stehen wir Ihnen gerne mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung und erstellen für Sie, Ihren Rechtsanwalt oder das Gericht ein professionelles technisches Gutachten in deutscher oder polnischer Sprache, welches eine feste Basis für jede gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung ist. Zu diesem Zweck und für die Überprüfung von Schäden an Fahrzeugen, Aggregaten und Teilen verfügen wir über eine voll ausgestattete Kfz-Werkstatt in Nürnberg, www.lpg-autogas-einbau.de die auch eine Reihe von speziellen Prüfgeräten enthält. Nur so sind wir in der Lage, sehr detaillierte und kostengünstige Beweissicherungen zu schaffen.  Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Polen umrüsten lassen möchten, wählen Sie unter allen Umständen eine seriöse und professionelle Kfz-Werkstatt aus. Aufgrund einer Reihe von positiven Rückmeldungen von deutschen Kunden, die ihr Fahrzeug dank dieser Firma sicher und kostengünstig in Polen haben umrüsten lassen, benennen wir hier die Internet-Adresse eines deutschen Vermittlungsunternehmens, das seine Kunden zum Thema „Kostengünstige und zuverlässige Autogasumrüstung in Polen“ betreut: www.gib-gas-mit-autogas.de
Wir hoffen, Ihnen mit den oben genannten Informationen ein wenig Klarheit verschafft zu haben, auch wenn es sich nur um einen kleinen Überblick über die weit reichende Problematik der Autogasumrüstung handelt. Bei technischen Problemen hinsichtlich der genannten Thematik und Autogastechnik stehen Ihnen unsere Sachverständigen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Falls Sie einen deutschsprachigen Fachrechtsanwalt benötigen, der sich mit der genannten Problematik auskennt, helfen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne weiter. |